Arbeitsmedizin

Eine Illustration einer Ärztin mit braunem Haar und Stethoskop. Um sie herum sind medizinische und sicherheitsrelevante Symbole wie ein Stethoskop, Pflaster, eine Spritze, ein Thermometer, eine Schutzweste, ein Helm, Tabletten und ein Formular.

Wer benötigt eine:n Arbeitsmediziner:in?

Arbeitsmedizinische Betreuung ist bereits ab einer beschäftigten Person vorgeschrieben. 
Unternehmen unter 50 Mitarbeiter:innen können von der AUVA österreichweit kostenlos betreut werden. Sie müssen sich hierfür bei der AUVA anmelden.

Arbeitsstätten mit mehr als 50 Mitarbeiter:innen müssen Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner:innen im Ausmaß von 1,2 Stunden pro Mitarbeiter:innen und Kalenderjahr bei Büroarbeitsplätzen bzw. 1,5 Stunden bei sonstigen Arbeitsplätzen beschäftigen.

Information für Unternehmen

Aufgaben, Information und Beiziehung der Arbeitsmediziner:innen sind in § 81 ASchG gesetzlich geregelt

Tätigkeiten der Arbeitsmediziner:innen sowie Präventionszeiten pro Kalenderjahr sind in § 82 ASchG geregelt 

Unser Honorar orientiert sich an den Mindestempfehlungen der österreichischen Ärztekammer

Wir erstellen für Ihr Unternehmen ein individuelles arbeitsmedizinisches Programm. Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Beratung bei allen Fragen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz

  • Arbeitsmedizinische Sprechstunde (persönliche Beratungsgespräche)

  • Arbeitsplatzbegehungen

  • Beratung bei der Planung von Arbeitsstätten

  • Beratungen und Schulung hinsichtlich Ergonomie am Arbeitsplatz 

  • Beratung bei der Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen

  • Allgemeine Impfberatung und Impfpasskontrolle

  • Schutzimpfungen

  • Reisemedizinische Beratung, Reiseimpfungen

  • Allgemeine Gesundheitsberatung 

  • Wiedereingliederungsmanagement nach langen Krankenständen 

  • Beratung in Zusammenhang mit Mutterschutz.

  • Suchtprävention

  • Burnout-Prävention

  • Organisation und Beratung betreffend Erste Hilfe

  • VGÜ-Untersuchungen: Eignungs- und Folgeuntersuchungen (u.a. Lärm, Staub, chemisch toxische Stoffe, Nachtarbeit, Schweißrauch)

  • Untersuchungen nach dem Strahlenschutzgesetz

  • Vorsorgeuntersuchungen 

  • Sportmedizinische Untersuchungen

  • Betriebliche Gesundheitsförderung, u.a. zu den Themen Ernährung, Bewegung, Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, mentale Gesundheit, Kommunikationstraining, Coaching etc.

  • Vorträge und Workshops